Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG für Anwendung des Steuersatzes von 0% MwSt. 

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen und bestimmten Komponenten ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden und der Erwerber zugleich Betreiber der Anlage ist oder sein wird.

Die Regelung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Montagematerial außer Schrauben.

Wallboxen sind im Gesetzestext nicht erwähnt und von dieser Regelung ausgeschlossen.


Befreiung der USt 2023 § 12 ABS. 3 UStG für PV
Mit dem Kauf eines Artikels aus dem Sortiment Solartechnik bestätigen Sie folgende Punkte:
  • Sie sind eine private Person und erwerben den Artikel nur für private Zwecke
  • Sie möchten eine Photovoltaikanlage installieren
  • Die Photovoltaikanlage wird in Deutschland installiert
  • Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt werden, installiert.
  • Die Gesamtanlage unter 30 KWP liegt
  • Sie keinen gewerblichen Weiterverkauf tätigen


Der Preis ist mit einer MwSt. von 0% kalkuliert, bei Unternehmen werden zusätzlich 19% USt. fällig. 
Haftung des Kunden für falsche Angaben.